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Vorsorge für die Grabpflege

Wir beraten Sie gern und unverbindlich, wenn Sie schon zu Lebzeiten die Versorgung Ihrer Grabstätte regeln möchten, weil Sie z.B. keine Angehörigen mehr haben oder auch den Angehörigen die Grabpflege nicht zumuten wollen.Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen einen Vorsorgevertrag, der die Grabpflege für den Zeitraum von 25 Jahren festlegt.Darin eingearbeitet werden alle Leistungen, die im Laufe der Jahre für die Grabstätte zum Tragen kommen wie die jährliche Bepflanzung, Erneuerung der gärtnerischen Anlagen nach einer festgelegten Anzahl von Jahren, das Auflösen der Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist.Sie zahlen die Kosten für die vereinbarten Leistungen in einer Summe im Voraus, ohne sich um die jährlichen Kostensteigerungen Gedanken machen zu müssen.Wir verpflichten uns, die Grabstätte für den vereinbarten Zeitraum nach Ihren festgelgten Wünschen zu versorgen.Dauergrabpflegeverträge werden bei uns als nichtrechtsfähige Stiftungen geführt.

 

Vorsorge für die Beisetzung auf dem Friedhof Blankenese

Auf Wunsch können auch die bei einer Beerdigung anfallenden Gebühren im Voraus in der Friedhofsverwaltung hinterlegt werden. Sie können jetzt schon festlegen, welche Bestattungsform Sie wünschen (Urne oder Sarg) und eine entsprechende Grabstätte wählen. Die MitarbeiterInnen der Friedhofsverwaltung beraten Sie gern.

 

Verträge im Download-Bereich